Zahltag: jeweils der 26. · Abrechnungszeitraum endet jeweils am 22. · Stunden ab dem 23. zählen aufs Folgegehalt. Standard: 16,78 € × 0,907 (Abzug Rentenversicherung). Änderungen wirken auf zukünftige Berechnungen — alte Einträge behalten ihren gespeicherten Wert.